In der Schulung zum NIS-2 Directive Lead-Implementer erwerben Sie die Fähigkeiten, um Cybersicherheitsprogramme gemäß der NIS-2-Richtlinie zu planen, umzusetzen und nachhaltig zu verwalten. Die NIS-2-Richtlinie (EU 2022/2555) ist seit dem 16. Januar 2023 in Kraft und hätte bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Anmerkung: Aufgrund der vorgezogenen Wahlen konnte das parlamentarische Verfahren zum NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) nicht abgeschlossen werden.
Die Umsetzung der NIS-2 Richtlinie bleibt weiterhin vordringlich. Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (NIS-2-RL) in nationales Recht wird das BSI für deutlich mehr Unternehmen als zuvor Aufsichtsbehörde. Für die bestehenden Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) ändert sich hierdurch voraussichtlich wenig, aber für ca. 29.000 nach der NIS-2-Richtlinie “wesentliche” (essential) und “wichtige” Einrichtungen (important entities) ergeben sich erstmals gesetzliche Pflichten.
Da ein nationales Umsetzungsgesetz noch nicht verabschiedet ist, kann sich das BSI noch nicht genauer zu daraus möglicherweise entstehenden Pflichten äußern.
Wir möchten Unternehmen und Organisationen bestmöglich unterstützen und die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland so reibungslos wie möglich gestalten.
In dieser praxisorientierten Schulung lernen Sie:
In einer Zeit zunehmender Cyberbedrohungen ist die Einhaltung der NIS-2-Richtlinie entscheidend, um die digitale Resilienz zu stärken und Sicherheitsrisiken zu minimieren. Die NIS-2-Richtlinie legt besonderen Wert auf IT Sicherheit und stellt Anforderungen an Organisationen, die für die Sicherstellung eines hohen Cybersecurity-Niveaus verantwortlich sind. Mit dieser Schulung erlangen Sie das Wissen und die Kompetenz, um die Sicherheitsanforderungen in Ihrer Organisation erfolgreich umzusetzen. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie die Zertifizierung zum NIS-2 Richtlinie Lead-Implementer – ein wertvoller Nachweis Ihrer Expertise in Cybersicherheit und Compliance.
Die Schulung zum NIS-2 Richtlinie Lead-Implementer vermittelt Ihnen umfassendes Wissen über die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie sowie bewährte Implementierungsstrategien. Nach Abschluss der Schulung sind Sie in der Lage, ein Cybersicherheitsprogramm strategisch zu planen, zu überwachen und kontinuierlich zu optimieren – entsprechend den neuesten Standards und regulatorischen Vorgaben. Das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG 2.0) und die BSI-KritisV trugen bislang zur Umsetzung der damaligen Richtlinie bei, während das NIS 2 Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) neue Veränderungen mit sich bringt.
Ihr Nutzen auf einen Blick:
Diese Schulung richtet sich an Fachkräfte, die die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie verstehen und erfolgreich umsetzen möchten:
Die Schulung ist ideal für alle, die Verantwortung für die Umsetzung und Durchsetzung der NIS-2-Richtlinie tragen und die Sicherheitsresilienz ihrer Organisation nachhaltig stärken möchten.
Durch unsere über 30-jährige Erfahrung im Bereich IT-Projekte wissen wir genau, wie effektive Informationssicherheits Trainings aufgebaut sein müssen, um unsere Teilnehmer optimal vorzubereiten: Sowohl auf Ihr Examen als auch auf die Anwendung Ihres Wissens im Alltag.
Die NIS-2-Richtlinie betont die Bedeutung einer einheitlichen Regelung der Netzwerk- und Informationssicherheit in der Europäischen Union. Unternehmen und Institutionen müssen sich an neue Sicherheitsmaßnahmen anpassen, um die Vernetzung digitaler Systeme zu schützen und Cyberbedrohungen zu minimieren.
1. Tag | 10.00 - 18.00 Uhr | Einführung in die NIS-2-Richtlinie und Einleitung der Implementierung der NIS-2-Richtlinie |
2. Tag | 09.00 - 17.00 Uhr | Analyse des Programms zur Einhaltung der NIS-2-Richtlinie, Asset Management und Risikomanagement |
3. Tag | 09.00 - 17.00 Uhr | Cybersicherheitsmaßnahmen, Handhabung von Sicherheitsvorfällen und Krisenmanagement |
4. Tag | 09.00 - 17.00 Uhr | Kommunikation, Tests, Überwachung und fortlaufende Verbesserung der Cybersicherheit |
5. Tag | 09.00 - 17.00 Uhr | Prüfungsvorbereitung und Prüfung |
Es gibt für das abschließende NIS-2 Lead-Implementer-Zertifikat 31 CPD (Certification Credits).
Die Prüfung ist in deutscher Sprache und dauert 3 Stunden (Nicht deutsche Muttersprachler plus 30 Minuten) und umfasst 80 Fragen mit jeweils nur 3 Antwortmöglichkeiten.
Weitere Details zur Prüfung:
Die NIS 2 Richtlinie (Network and Information Security Directive II) markiert einen bedeutenden Fortschritt der Europäischen Union im Bereich der Cybersicherheit und Informationssicherheit. Als Nachfolger der ursprünglichen NIS Richtlinie erweitert NIS 2 den Geltungsbereich und verschärft die Anforderungen für Unternehmen und Organisationen in kritischen Sektoren, mit dem Ziel, die Informationssicherheit und Cybersicherheit in der gesamten EU zu stärken und zu harmonisieren.
Die neuen Richtlinien der NIS-2-EU-Richtlinie zielen darauf ab, das Sicherheitsniveau innerhalb der EU zu erhöhen und verschiedene Sektoren zu regulieren.
Zeitplan und Umsetzung
Hauptziele und Schwerpunkte
Kategorisierung der betroffenen Unternehmen
Die Richtlinie unterscheidet zwischen zwei Kategorien von Unternehmen:
Beide Kategorien unterliegen strengen Sicherheitsanforderungen, wobei wesentliche Einrichtungen einer intensiveren Überwachung unterliegen.
Kernaspekte der Umsetzung
Herausforderungen bei der Umsetzung
Die Umsetzung der NIS 2 Richtlinie bringt für Mitgliedstaaten und Unternehmen zahlreiche Herausforderungen mit sich:
Auswirkungen und Vorteile
Die NIS 2 Richtlinie markiert einen wichtigen Meilenstein in der europäischen Cybersicherheits- und Informationssicherheitsstrategie. Unternehmen und Organisationen in kritischen Sektoren sind gefordert, ihre Sicherheitsmaßnahmen und -prozesse grundlegend zu überprüfen und anzupassen, insbesondere in Bezug auf die Informationssicherheit. Trotz der Herausforderungen bietet die Richtlinie die Chance, die Cyberresilienz und Informationssicherheit in der EU entscheidend zu stärken und ein einheitliches Sicherheitsniveau zu schaffen. Die verbleibende Zeit bis zur vollständigen Umsetzung sollte genutzt werden, um Systeme und Prozesse sorgfältig auf die Anforderungen der NIS 2 Richtlinie auszurichten.
Die Europäische Union hat in den letzten Jahren mehrere wichtige Gesetze zur Stärkung der Cybersicherheit in Europa auf den Weg gebracht. Drei zentrale Regelwerke sind die NIS 2-Richtlinie, der Cyber Resilience Act (CRA) und der Cybersecurity Act (CSA). Die NIS 2-Richtlinie ist die Nachfolgerin der ursprünglichen NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016 und zielt darauf ab, die Cybersicherheit in kritischen Sektoren wie Energie, Verkehr, Bankwesen, Gesundheitswesen und digitaler Infrastruktur zu verbessern. Sie verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung strenger Sicherheitsmaßnahmen, zur Meldung von Cybervorfällen und zur Nutzung zertifizierter IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse. Diese Maßnahmen betonen die Verantwortung und Haftung der Leitungsebenen von Unternehmen.
Die NIS 2-Richtlinie betrifft auch verschiedene Gruppen von wichtigen Einrichtungen, darunter große und mittelständische Unternehmen in unterschiedlichsten Sektoren, die spezifischen regulatorischen Anforderungen unterliegen.
Der Cyber Resilience Act (CRA) konzentriert sich hingegen auf die Cybersicherheit von vernetzten Produkten, einschließlich des Internets der Dinge (IoT), Hardware- und Softwareprodukten. Ziel ist die Einführung einheitlicher Cybersicherheitsanforderungen für Hersteller und die Sicherstellung der Produktkonformität durch eine CE-Kennzeichnung, die durch Zertifizierungen nach dem Cybersecurity Act ergänzt werden kann. Artikel 27 des CRA legt fest, dass Produkte mit einer EU-Konformitätserklärung oder einem entsprechenden Zertifikat als den Anforderungen des CRA entsprechend gelten. Darüber hinaus kann die EU-Kommission kritische Produkte dazu verpflichten, eine Zertifizierung mit der Vertrauenswürdigkeitsstufe „substanziell“ zu erhalten. Der Cybersecurity Act (CSA) schafft einen Rahmen für EU-weite Cybersicherheitszertifizierungen und stärkt die Rolle der EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA). Er gilt für IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse und umfasst sowohl freiwillige als auch verpflichtende Zertifizierungen. Seine Hauptziele sind die Stärkung des Vertrauens in zertifizierte Produkte und Dienstleistungen sowie die Schaffung eines EU-weiten Sicherheitsstandards. Die Zertifizierungssysteme nach dem CSA unterstützen die Umsetzung von NIS 2 und CRA, indem sie die Einhaltung von Sicherheitsanforderungen bestätigen. Während sich NIS 2 auf organisatorische Sicherheitsmaßnahmen in kritischen Sektoren konzentriert und der CRA die Sicherheit digitaler Produkte regelt, stellt der CSA ein zentrales Instrument zur Zertifizierung beider Regelwerke dar. Zusammen bilden NIS 2, CRA und CSA ein umfassendes Regelwerk zur Stärkung der Cybersicherheit in der EU. Unternehmen und Organisationen sollten alle drei Vorschriften berücksichtigen, um einen ganzheitlichen Ansatz zur Cybersicherheit zu entwickeln und umzusetzen.
Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland ist ein entscheidender Schritt zur Stärkung der Cybersicherheit in der gesamten EU. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Cybersicherheit in Unternehmen und Organisationen zu verbessern, indem sie strengere Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten für Betreiber wesentlicher Dienste und digitale Diensteanbieter festlegt. Durch die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie sollen Unternehmen besser auf Cyberbedrohungen vorbereitet sein und ihre digitalen Infrastrukturen wirksam schützen können. Dies ist besonders wichtig, da die digitale Resilienz in einer zunehmend vernetzten Welt von entscheidender Bedeutung ist.
Der aktuelle Stand des NIS-2-Umsetzungsgesetzes in Deutschland zeigt, dass das Gesetz noch nicht verabschiedet wurde. Die Bundesregierung hat bereits einen Entwurf des Gesetzes vorgelegt, der jedoch noch vom Bundestag verabschiedet werden muss. Die Verzögerung ist teilweise auf die vorgezogenen Wahlen zurückzuführen, die das parlamentarische Verfahren unterbrochen haben. Trotz dieser Verzögerungen bleibt die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie eine vordringliche Aufgabe, um die Cybersicherheit in Deutschland zu verbessern und den Anforderungen der EU gerecht zu werden.
Die Pflichten von Betreibern und Einrichtungen im Rahmen der NIS-2-Richtlinie sind vielfältig und zielen darauf ab, die Cybersicherheit und die Resilienz gegen Cyberbedrohungen zu stärken.
Betreiber kritischer Anlagen und wichtige Einrichtungen sind verpflichtet, ein umfassendes Risikomanagement einzurichten, um die Sicherheit ihrer Systeme und Daten zu gewährleisten. Dies umfasst die Identifikation, Bewertung und Minderung von Risiken, die durch Cyberbedrohungen entstehen können. Darüber hinaus müssen sie Maßnahmen zur Vorbereitung auf Cybersicherheitsvorfälle ergreifen, um die Auswirkungen von Angriffen zu minimieren und die Kontinuität ihrer Dienste sicherzustellen.
Um auf Cybersicherheitsvorfälle vorbereitet zu sein, müssen Betreiber kritischer Anlagen und wichtige Einrichtungen spezifische Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen wie Firewalls und Intrusion-Detection-Systemen, die regelmäßige Durchführung von Penetrationstests zur Identifikation von Schwachstellen und die Entwicklung von Notfallplänen, die im Falle eines Cyberangriffs aktiviert werden können. Zudem ist es wichtig, dass die Mitarbeiter über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um effektiv auf Cybersicherheitsvorfälle reagieren zu können. Schulungen und Sensibilisierungsprogramme spielen hierbei eine zentrale Rolle.
Durch die Erfüllung dieser Pflichten tragen Betreiber kritischer Anlagen und wichtige Einrichtungen maßgeblich zur Erhöhung des Cybersicherheitsniveaus in Deutschland bei und stellen sicher, dass sie den Anforderungen der NIS-2-Richtlinie gerecht werden.
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