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KANN ICH BEI MAXPERT EINEN BILDUNGSSCHECK, BILDUNGSGUTSCHEIN ODER EINE BILDUNGSPRÄMIE ANRECHNEN LASSEN?

Ja, bei uns können Sie einen Bildungsscheck einreichen!

Was geht und wie und was Sie dabei beachten müssen!

Wir akzeptieren sogenannte Bildungsschecks für alle Trainings.

Bildungsschecks dienen der beruflichen Weiterbildung und werden zurzeit vom Land Hessen sowie Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz angeboten.

Diese Schecks haben einen Wert von max. € 500,- und werden für sämtliche von uns angebotenen Trainings akzeptiert.

Ein wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, Ihre Kursbuchung darf zeitlich nicht vor dem Ausstellungsdatum des Bildungsschecks liegen! D.h., Sie müssen den Bildungsscheck bereits vorliegen haben, wenn Sie Ihre Trainingsbuchung durchführen.

Wie müssen Sie vorgehen, wenn Sie einen Bildungsscheck anrechnen lassen möchten?

Sie haben den Bildungsscheck vorliegen. Sie buchen das von Ihnen gewünschte Training und reichen den Bildungsscheck im Original auf dem Postweg bei uns ein. Danach erhalten Sie von uns eine Rechnung in Höhe des vollen Trainings-Preises. Bei Ihrer Überweisung an uns ziehen Sie den Wert des Bildungsschecks (max. € 500,-) einfach vom Brutto-Rechnungsbetrag ab.

Consulting-Leistungen können nicht über Bildungsschecks abgerechnet werden.

Sollten Sie noch Fragen haben, steht Ihnen unser Education-Team sehr gerne per E-Mail (education@maxpert.de) oder telefonisch (069 ι 500 65 126) zur Verfügung.

Hier geht´s zur Trainingsübersicht.

 

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Ihr Ansprechpartner
Sales Team
+49 (0)69 500 65 111
sales@maxpert.de